Willkommen in einem regionalen Portal mit
nationalen Themen, über die in der Presse lange Zeit kein
veröffentlichungs-Interesse bestand:
Diese aktuelle Ausgabe des Night-Letter
beschäftigt sich mit der Erhebung von "Abwasser-Alt-Anschluss Gebühren".
Ob es eine
„Alt-Anschlussgebühr“ gibt; und in welcher Höhe entscheiden einzig und alleine
die bei den letzten oder nächsten Wahlen gewählten Vertreter des Volkes!
Das Kommunalabgabengesetz hat diese nur ermächtigt, über diese Fragen
nachzudenken und sie für die eigenen Gemeinden oder Kommunen zu regeln!
Erläuterungen in der
Verwaltungsvorschrift !
Wenn in
„Spremberg“ oder in „Wühlhausen“ die Gemeindevertreter beschließen: es gibt
"keine"
Alt-Anschlussgebühr, dann gibt es "keine"!
"Es gibt kein Abgabengebot!!!"
Diese Entscheidung ist ebenso deutsches Recht, wie "anderenorts" der Beschluss:
es gibt "eine"
Alt-Anschlussgebühr! Denn diese wurde dann von den
"anderenorts"
ansässigen Gemeindevertretern
„B_e_s_c_h_l_o_s_s_e_n“
. Niemand anderes entscheidet über die Beschlüsse, als die bei den Wahlen
gewählten Gemeindevertreter, die diese für Ihre Region „beschließen“.
Wenn die gewählten Gemeindevertreter einer Region meinen, sie wollen "eine"
Altanschließergebühr erheben, dann
wird es in ihrer Region "eine" Altanschlussgebühr geben:
Zucker-Beispiel Cottbus: Die Abwasserwerke
gehören der Stadt Cottbus, deshalb dürfen die bei den Wahlen gewählten Vertreter
des Volkes in Cottbus entscheiden mit „Ja“, ob die Stadt eine Altanschlussgebühr
gegen alle ihre Eigentümer erlässt, oder nicht mit „Nein“....
wie zum Beispiel in Spremberg: Die Abwasserbetriebe gehörten verschiedenen
Kommunen; die sich zu einem Abwasserzweckverband zusammenschlossen und
vorsorglich in ihrer Satzung festlegten, dass es keine „Alt-Anschlussgebühr“
geben wird! Spremberg ist damit ein mutiges Beispiel für den sorgsamen Umgang
mit der Wählerstimme aus dem Volk!
Zucker-Beispiel
Peitz: Mit Hilfe anwaltlicher Vorträge nach einem Rechtsgutachten des
Abwasserverbandes, mussten die gewählten Vertreter des Volkes vom Abwasserverband
mehrfach und mehrheitlich davon
überzeugt werden, das es nun eine Altanschliessergebühr geben müsse! Diese sei
von der Regierung verordnet, sie sei von der Regierung Beschlossen. Die
Gemeindevertreter müssten nun in ihrer Satzung nachziehen und die
Altanschlussfragen mit „Ja“ beantworten. Was sie auch taten......(mit einer
Rückfrage)
Zum Verständnis:(Der
Trink-und Abwasserverband erschließt dort sein Einzugsgebiet aus mehreren
Großgemeinden und wurde vor 20 Jahren mit über 500millionen DM völlig
überdimensioniert geplant, überbaut und sehr hoch verschuldet; die rückläufige
Einwohnerzahl in den "ländlichen Ostgebieten" der ehemaligen DDR tut ihr übriges
am unrentablen "hoheitlichen Abwasserentsorger".)Seither gibt es Streit zwischen Wählern und Gewählten; zwischen Amts-und
Verbandsvorsitz (in einer Hand) und den Bürgern in den Gemeinden, denen größere
Grundstücke gehören. 280 Euro oder 350 Euro lassen sich für ein kleines Heim bei
drei bis fünfköpfigem Haushalt einmalig aufbringen und verschmerzen
als "Anschluss-Abgeltung", aber 13.500 oder 45.000 Euro das sind
ausverschämtheiten der gewählten Vertreter des Volkes gegenüber dem Wähler und
dem "Wohl des Volkes"!
Wenn die gewählten Vertreter des Volkes in Peitz, Tauer, Turnow-Preilack,
Drehnow, Drachhausen, Jänschwalde, Heinersbrück und Drewitz eine
Altanschlussgebühr beschließen, dann wird es eine geben!
Wenn die gewählten Vertreter des Volkes in „Mühlberg“ oder in „Wühlhausen“
beschließen: es gibt keine Anschlußgebühr, dann gibt es keine!
Das KAG (Kommunalabgabengesetz) hat es (Zitat:)"der
Gemeinde ermöglicht, von der ihr durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeit,
Abgaben zu erheben, Gebrauch zu machen" (Zitat Ende).Quelle:
Verwaltungsvorschrift des KAG
Niemand kommt auf die Idee, die in
den Verbänden "als delegierte beschließenden Gemeindevertreter" zur Rede zu
stellen.
So einfach ist es weil die Gemeindevertreter das höchste
regionale Gremium
bilden, das es gibt, und diese entsenden noch
einen Vertreter je Gemeinde in die Trink-und Abwasserverbände, um deren
Verbandsarbeit zu unterstützen und in Satzungen festzuschreiben. Aber
offensichtlich haben diese "ausgewählten Delegierten" im Abwasserverband völlig
freie Hand, und keinerlei "Rapport-Verpflichtungen", gegenüber den
Gemeindevertretern, die sie dorthin delegiert hatten...!
Nicht einmal die Satzungsentwürfe für den gesamten Einzugsbereich werden in der
Vollversammlung der Gemeindevertreter zur Diskussion oder gar "Bestätigung"
vorgelegt. So versteht manch Ortsbürgermeister garnicht, wie so die Gemeinde für
ihre Gemeindeflächen nun an den Abwasserverband auch noch Altanschluss-Gebühren
entrichten müsse. Ja sind die Probleme gar mangels demokratischer Kontrollen in
den eigenen Gemeinden und eigenen Kommunen hausgemacht und selbstverschuldet
durch demokratie-Unverständnis der gewählten Vertreter des Volkes und ihrer
"Delegierten"?......
Niemand entbindet die ‚Bevölkerung von der ständigen Kontrolle der Gemeindevertreter
oder Kommunalabgeordneten,
und niemand entbindet die Gemeindevertreter von der Kontrolle der Delegierten,
die in andere Verbände entsendet werden;
und niemand entbindet die Delegierten von dem Rapport gegenüber ihrer
"delegierten-Vollversammlung"
und niemand entbindet die Delegierten von der Kontrolle der Verbandsarbeit zu
der sie delegiert sind!
Den Gerichten bleibt es lediglich vorbehalten; die Satzungen und Regelungen und
Ausnahmen mit dem aktuellen deutschen Recht auf „Stimmigkeit“ und „Gleichheit“
und "Freiheit" und "Recht" zu prüfen! ....
Also wem haben wir die Altanschlussgebühr zu verdanken?, dem
Kommunalabgabengesetz der Brandenburger gewählten Abgeordneten; welches hierzu
Landesweit Türen und Tore auf alle Höfe geöffnet hat; oder dem
Rechtsanwalt "Z...", der im Auftrag der Gewap Peitz und seines
Abwasserverbandes die Gemeindevertreter endlich
überzeugt hat, oder dem Anwalt "St..."in Bonn, der die Satzung für den
peitzer Abwasserverband ausfertigt und überprüft, oder dem Gemeindevertreterbeschluss unserer eigenen gewählten Gemeindevertreter in unserer
eigenen Gemeinde und deren gemeinsamer Regelungen,
oder der mangelnden Kontrolle der Vollversammlung der Gemeindevertreter, die
ihre "Delegierten" garnicht mehr kontrollieren wollen und im wesentlichen die
vorgelegten Beschlüsse nur noch "abnicken"
??? ....
Hier greift die
"Bayrische Hoffnung wohl in die
Brandenburger Gerichtsbarkeit"
ein;
Für den Fall, dass Bürger mit dem deutschen
Recht nicht einverstanden sind räumt die Verfassung die dem Grundgesetz
gleichsteht die Möglichkeit der Beschwerde ein,
vorausgesetzt man hat auf einen Bescheid
Widerspruch eingelegt und schon einen Widerspruchsbescheid erhalten...
In einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bayrischen
Verwaltungsgerichtshofes vom 16.5.2008 und gegen zuvor ergangenes Urteil des
Bayrischen Verwaltungsgerichts vom 28.2.2008 trifft das
Bundesverfassungsgericht am 5.3.2013
folgendes
(beispielgebendes)
Urteil für Bayern:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130305_1bvr245708.html
Nach aufmerksamem mehrfachen lesen können Nichtjuristen zu dem Schluss kommen,
dass jeder Mensch in Deutschland
ein Recht auf eine angemessene Verjährungsfrist hat! Diese liegt nicht wie zur
Zeit bei Altanschlusssachen vermutet im Zeitraum von 20-30 Jahren nach dem
Ereignis sondern auch hier im üblichen Zeitraum von 4-bis "Umstände Bedingt"
maximal 6 Jahren...
Wesentlicher Bestandteil dieser Umstände ist wohl auch die Unschuld des Bürgers,
der zum Beispiel in Brandenburg nicht wissen konnte, dass seine Kommune im Jahre
2010 die Satzung des Abwasserverbandes für Jahre rückwirkend erlässt, um auch
noch am "Altanschlusskuchen etwas abscheiden zu können"....
Hochinteressant für die Altanschlussfragen sind unten rechts die Randziffern 40
bis 53 die nahezu jeden Leser die Vermutung nahelegen, dass es sich hierbei um
eine erste Bayrische Hoffnung handelt, der möglicherweise noch weitere folgen
können...
Cottbus:
Alter Opi beklagt: "Ich bin 77 Jahre" "Wir haben die Kanalschächte mit Spaten
und Schippe selbst gegraben" und "20 Jahre später bekommen wir für unsere eigene
Arbeit einen Altanschluss-Bescheid und sollen dafür bezahlen" ......
Ein "Hohn" auf die Widervereinigung:
Gebühren für all diejenigen Grundstücke, die schon vor
1990 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen waren, sind eigentlich ein
Hohn vor der Widervereinigung! Denn in der DDR
war der Abwasserkanal eine staatliche Sache. So kommt es über 20 Jahre nach der
Wende dazu dass in den "Ostländern" die früher zum Gebiet der DDR gehörten neue
Kommunalgesetze durch die gewählten Vertreter des Volkes auf Landesebene
erlassen wurden....Hiernach wurden Gesetze zur Verjährung
beschlossen und wieder nach hinten verschoben und immer wieder in den neuen Bundesländern
entsteht
Landesweit Aufruhr wenn die Satzungen (auch rückwirkend) geändert werden, um
die gesetzliche Verjährung auszuhebeln. Nach der Änderung der
Bundesgesetze wurden die Landesgesetze geändert. In
Brandenburg war alles zum Oktober 2008 verjährt. Dann wurden die
Kommunalgesetze geändert und hiernach die Satzungen der Abwasserbetriebe
nachträglich rückwirkend! zum Beispiel in Peitz am 17.6.2010 im Amt...und
anderswo....
Nun wird von 500%ig überzeugten Abwasserverbandsmitarbeitern berichtet:
Die Regierung hätte das so Beschlossen, jeder müsse zahlen, jeder seinen
Beitrag....
Und in Spremberg sitzen Gemeindevertreter im Abwasserverband,
die sagen: "Wir haben keine Altanschliessergebühr beschlossen"....!!!!!!!!!
OHO..Oho...gibt es zwei Gesetze oder nur verschiedene Meinungen zu einer Sache
???
Ja streiten sich die Bürger in Cottbus oder im Landkreis Spree-Neisse umsonst
vor den Gerichten herum ??????
genauer Nachgefragt erfährt man, dass zuerst die gewählten
Gemeindevertreter in Ihren Satzungen diese
Altanschliessergebühr beschließen
„mussten“....
Kommt ein Nachbar zum Anderen und fragt: "stimmt das wirklich;
die gewählten Gemeindevertreter haben erst im Trink-und Abwasserverband die neue
Satzung zur Altanschliessergebühr beschlossen?"??
(siehe linkes Auswahlmenü)
Egal wer, egal wo jemand einen solchen Bescheid erhalten hat sollte dringend
gegen den Bescheid einfachen, formlosen Widerspruch einlegen. Wer die
Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen) versäumt kann sofort zur Kasse gebeten
werden, zu dem im Bescheid genannten Zahlungstermin .
(Wann ist die nächste Gemeindevertreter-Wahl?)
Wer schon mit dem ersten Bescheid zu Gericht
rennt, zahlt doppelt:
Gerichtliche Vorgänge gegen diese Bescheide sind erst möglich
wenn der Abwasserverband den Widerspruch beantwortet hat!!!!!
Hierzu gab das Verwaltungsgericht im Februar 2011 folgende Auskunft: (Zitat)
"Ihre Klage dürfte noch unzulässig sein, da es bisher an einem ordnungsgemäß
durchgeführten Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung
mangelt. Danach sind vor Erhebung einer Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit
und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen."
Auf Deutsch:
Ohne Antwort auf den Widerspruch keine Klage möglich,
auch keine Vollstreckung durch den Verband bei erfolgtem Widerspruch der
Betroffenen.
In Cottbus hingegen wurde schon von Mahnungen mit beigefügtem abgelehntem
Widerspruch berichtet, und es kommt etwas Verwirrung auf....
der zu schnelle Weg zum Gericht kostete einen Betroffenen bei einer Gebühr von
13.000 Euro(dreizehntausend) nicht nur die Gerichtskosten
in Höhe von 243 Euro, sondern auch 570 Euro für eine Rechtsanwältin aus Bonn,
denn der Trink und Abwasserverband Peitz lässt sich durch eine Rechtsanwältin
aus Köln vertreten...."hahaha"
Das sind dann 2 verschiedene Dinge:,
der
Bescheid, gegen den man Widerspruch einlegen muss;
mit dem man aber niemals zu seiner Rechtsschutzversicherung
gehen kann; weil Anschlussbeiträge nicht
versicherbar sind.....
und der
Widerspruchsbescheid des Abwasserverbandes, der ohne
Klage durch "eine Generalvollmacht" der gewählten Gemeindevertreter
vollstreckbar wird,
sofern man nicht den beschwerlichen Weg zu Gericht geht....,
man muss dann schon zu einem Anwalt oder einer Verbraucherschutzeinrichtung
die dann zwingend mit anwaltlicher Hilfe
rechtlich komplizierte Wege einleiten müssen!!!!!
(Hier wird fachkundiger Rat benötigt!)
in Peitz geht man noch weiter:
zuerst verlangt man nur einen Drittel-Beitrag im Februar des Jahres 2011
und im November 2012 beschließen die gewählten Gemeindevertreter die dreifache
Summe!
so steigt der Beitrag eines Betroffenen von 13 tausend...auf 45 tausend....an.
Beispieldokumente im linken Auswahlmenü
Ganz beiläufig gibt es „Zwangseinträge im
Grundbuch betroffener Eigentümer“,
weil dort grade zufällig noch alte Rohre aus DDR-Zeiten durch das Grundstück
verlaufen
aber dennoch will man von allen Eigentümern die angeblich gesetzlich
festgeschriebene Altanschliessergebühr....
Wie kam es dazu ?
Im Amtsbereich Peitz haben am 17.06.2010 insgesamt 7
Gemeindevertreter, die von der Gemeinde als
„Vertreter“ zum Trink- und Abwasserverband entsendet sind und dort
als „Mitglieder“ aufgenommen wurden eine seit Jahren gültige Satzung
rückwirkend zum 1.1.2008 geändert (siehe
linkes Auswahlmenü). Diese für 2,5
Jahre rückwirkende Änderung erfolgte im Amt Peitz unter Aufsicht der
Verbandsvorsteherin und Amtsdirektorin sowie in Anwesenheit des Geschäftsführers
der Gewap und unter Beratung eines beratenden peitzer Rechtsanwaltes.
Anwalt Zien spricht von der "Verpflichtung für alle"
Standen die 7 Gemeindevertreter unter Druck?
Auf die Frage:
Warum wurde die Satzung rückwirkend für 2,5
Jahre geändert hört man:
1.Zitat nachgeschrieben: „man hat uns gesagt dass der sehr sehr hoch verschuldete Trink- und Abwasserverband ansonsten
niemals wieder von irgend jemand Gebühren oder Geld bekommen würde …“
2.Zitat nachgeschrieben (andere Person) :
3.Zitat nachgeschrieben (andere Person) : "Das ganze ist noch garnicht sicher, ob das wirklich so
bleibt, denn es gibt noch gar keine Gerichtsurteile,..."Im
linken Auswahlmenü finden Sie detaillierte Belege zu diesen oben genannten
Umständen.
Ein Rechtsgutachten wurde von der Gewap eingeholt um diese seit Oktober 2008
in Brandenburg festgeschriebene gesetzliche Regelung zu Umgehen! ... Mit wessen Geld ??? Mit dem Geld derer,
die die Abwassergebühren zwangsweise an die Gewap bezahlen müssen (weil
Anschlusszwang besteht) wurde ein Rechtsgutachten eingeholt, dass nun alle
Geldanteile für die 20 Jahre alte Kläranlage bezahlen müssen????
Derlei Vorgehensweisen lassen sich aber nicht mehr alle Eigentümer bieten,
die teilweise hohe Summen einzahlen müssten... auf dieser Seite beschränken wir
uns auf einige regionale Beispiele aus Cottbus, aus Guben und aus Peitz. Im
Amtsbereich Guben spricht man von Beispielen "die nicht bezahlen
werden"; im Amtsbereich Cottbus spricht man von "roten Augen",
die man manchmal gesehen hat...
Privatmeinungen zu dieser
Sache hier im Anschluss, (ohne Reihenfolge und Datum)
" Also Fein: Zuerst wird in der Satzung festgeschrieben:
Jedes Grundstück hat Anschlusszwang!
Danach wird in der Satzung festgeschrieben: Hausverbote oder
Grundstücksverbote für die Mitarbeiter der Wasser & Abwasserbetreibe sind
unrechtens. Zugangsfreiheit erzwungen!"
"Zwangsweise
Umlegung von 20 Jahre alten Forderungen (Amt Peitz- Gewap Peitz) für die 1990
mit ca. 3 Millionen DM errichtete Kläranlage. Im Jahre 2011 sollen die
Forderungen aber gezahlt werden: Also erst über 20
Jahre später
"Diese
Entwicklung begünstigt Hass und Zorn im Volk und führt zur Förderung der
Bürgerkriegsstimmung."
Betroffene äußern spontan:
"Die regierenden ändern immer alles zu ihrem Vorteil"
"Alle gewählten Vertreter machen
mit."
"Der Trink und Abwasserverband will sich bei den Personen,
die nicht bezahlen können in das Grundbuch des Grundstücks eintragen! und wozu?
Um einen Grundstückshandel auf zumachen???? die Abzocke von 1990 geht also in
die zweite Runde! mit 1%Zinsen ab 2011."
Endlose Geschichten aus dem Mund älterer Menschen:
"Die haben gedacht, sie könnten uns noch viel tiefer ausnehmen"
„Armut
ist ein Ungeheuer. Der es weckt wird das Fürchten lernen.“
„Schaut
euch die alten Märchen, Sagen, Bücher und Filme an: Immer wurde in schlechten
Zeiten das Volk geplündert.“
"Die Geschichte der revolutionären Entwicklung zeigt
nur Siege der Kämpfer
aus den unteren Schichten; die niemals lange an der
Macht blieben;
die tatsächlichen Sieger an der Macht waren immer aus
dem neuen aufstrebenden
Bürgertum
-
- 2010 GeWAP Peitz erhebt "Altanschließergebühr" für 20 Jahre alte
Kläranlage;
längst verjährte Forderungen neu aufgemotzt!
- 2010 Kalkulation über 1.884.110,58
Euro als Berechnungsgrundlage vorgelegt: Das Bedeutet
es müssten Rechnungen
über fast 3 Millionen DM von 1990 offen gelegt werden! Die
Gesamtsummen mit denen vor 20 Jahren hantiert wurden betrugen wohl 55 Millionen.
- 2011 verweigert die
Gewap Einsicht in die 20 Jahre alten Original - Unterlagen; "weil das
Material nicht mehr existiert."
- im Vorfeld gab es " Unlautere Vorgespräche "
- Diese Beitragserhebung erfolgt auf Grund einer neu beschlossenen Satzung
vom 17.6.2010 hierzu finden Sie im linken Auswahlmenü sowohl die
Protokollniederschrift, die vom "Ringen" um die Entscheidungen zeugt,
als auch die zu ändernden Satzungspunkte, damit diese Forderungen überhaupt
umlegbar werden...
- und auch die nach der Versammlung am 17.6.2010 rückwirkend ab
1.1.2008 neue gültige Satzung
- Die Liste der Personen, die diese Satzungsänderung in der
Verbandsmitgliederversammlung am 17.6.2010 beschlossen haben finden Sie im
linken Auswahlmenü als Link zum öffnen des Foto oder als PDF; über die
geöffnete PDF-Dokument unter "Datei" + "Speichern unter"
auch zum eigenen Download...erst nach der Satzungsänderung wird die
"Altanschließergebühr" erhoben. Aber bitte, dass wussten doch die
"Beschließenden "gewählten" Mitglieder der TAV"
weitere Schritte:-
alle Betroffenen sollten die Vorlage aller Originale fordern!
- möglicherweise ist eine Musterklage in Aussicht
- Strafanzeige wegen Betrug stellen, ist zwecklos: denn die
Satzung wurde für zweieinhalb Jahre Rückwirkend geändert, damit die Forderungen
angeblich "nicht verjährt" seien..."und das ist nach den feinen
Spielchen auch noch möglich"...man ändert sich einfach das Recht!
- Insolvenzantrag gegen Gewap Peitz stellen, geht nur, wenn man Forderungen
gegen diese "hätte".
- 2011 Großgrundbesitzer in Jänschwalde Ost bereitet den Verkauf der
45cm-durchmesser dicken und in 4 Meter Tiefe liegenden Hauptleitung der
Orts-Kanalisation vor, die durch sein Grundstück verläuft; aus Ärger über
"Altanschließergebühr" der GeWAP Peitz
- gerichtliche Aufkündigung des Anschlusszwang und Errichtung eigener
Biokläranlagen
- gerichtliche Aushebelung der Zugangserzwingung die an den Anschlusszwang
gekoppelt ist. (es genügt, wenn die Mitarbeiter der Gewap den Wasserschacht vor
dem Grundstück betreten.)
- Gründung von örtlichen Bürgerinitiativen die sich Regional
zusammenschließen müssen und gemeinsame Klagen aufgeben
- - - ...Erste Urteile
Das Verwaltungsgericht
Cottbus gibt folgenden Hinweis:
"Ihre Klage dürfte noch unzulässig sein, da es bisher an einem ordnungsgemäß
durchgeführten Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung
mangelt. Danach sind vor Erhebung einer Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit
und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen."
weiterer Auszug:
Sie haben nach eigenen Angaben mit dem Schreiben vom 17. Februar 2011
Widerspruch erhoben und bereits am 23. Februar 2011 beim Verwaltungsgericht
Cottbus Klage eingereicht.
Zwar kann eine Klage nach § 75 Satz der Verwaltungsgerichtsordnung abweichend
von § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung zulässig sein, wenn über den
Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht
entschieden worden ist. Nach § 75 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
kann jedoch die Klage nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung
des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände
des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Hier liegen zwischen der Einlegung des Widerspruchs und der Erhebung der
Klage lediglich 6 Tage. Eine solch kurze Frist erscheint hier nicht geboten.
Auf Deutsch:
Bescheid erhalten, Widerspruch einlegen
Kein Widerspruchsbescheid in der Hand---->keine Klage gegen den Bescheid möglich
"feine Spielchen"....
Rechtliche Hinweise des Ministeriums Brandenburg
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