13 Fragen an die Vollversammlung der Gemeindevertreter

1. Wieso können die Spremberger Gemeindevertreter behaupten, sie hätten die„Altanschließergebühr“
 nicht beschlossen; wenn „Diese“ doch, wie die Peitzer behaupten von Staat und Regierung zwingend vorgeschrieben wäre ?

2. Stimmt es, dass ein Gemeindevertreter zum Trink- und Abwasserverband entsendet wurde, der dort die Satzungen beschließt? 

3. Wer kontrolliert diesen entsendeten Delegierten?

4. Schreibt dieser Delegierte selbst an den Satzungen?

5. Kommt dieser Delegierte mit den Satzungs-Entwürfen in die Vollversammlung der Gemeindevertreter, die ihn delegiert hat oder geht er gar direkt zum Wähler?

6. Kennen alle gewählten Gemeindevertreter die Satzungen, die der Delegierte im Trink- und Abwasserverband “vollmachthalber“ verabschiedet?

7. Werden die „Entsendeten“ aus allen Gemeinden von ihren heimatlichen Gemeindevertretern zur Anhörung gebeten, bevor sie für alle gültige Beschlüsse fassen dürfen?

8. Gehen alle Großgemeinden in einem Amtsbezirk
denselben „Bismarkschen“ Weg oder entscheiden diese Delegierten einfach nur mit Handzeichen; ohne die Rückfrage bei denen, die sie einst delegiert hatten?

9. Wurden die am höchsten qualifizierten Gemeindevertreter zum Trink- und Abwasserverband entsendet ?

10. Warum müssen die Gemeindevertreter Beschlüsse fassen?

11. Ist das höchste Gremium wirklich die Vollversammlung der Gemeindevertreter ?

12. Wer wird mit den Beschlüssen der Gemeindevertreter “Bevollmächtigt“ ??
 

13. Was passiert wenn die Gemeindevertreter einen Beschluss verweigern oder ablehnen ??? 

Quelle: http://www.night-letter.de

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