Gemeindevertreter müssen Kommunal-Abgaben in der Vollversammlung der Gemeindevertreter beschließen ;nur die Trink- und Abwasserverbände schließen sich selbst aus, und beschließen hoheitliche Gebührensatzungen mit nur einer Stimme je Gemeinde; vertreten durch einen "delegierten" Gemeindevertreter. Derlei beschlossene Satzungen sollen angeblich die selbe Rechtskraft haben wie Satzungen, die in der Vollversammlung beschlossen werden.
So bestimmt eine kleine Minderheit "Delegierter" über eine große Mehrheit der gewählten Vertreter des Volkes.
Es liegen unserer Meinung nach unbemerkt von der Bevölkerung Grundsatzverstöße gegen die demokratischen Grundregeln vor, die vorschreiben, dass Kommunalabgaben grundsätzlich von einer Mehrheit aller gewählten Vertreter des Volkes beschlossen werden müssen.

Beispiel Jänschwalde:
Bürgermeister Schwietzer und Amtsdirektorin=Verbandsvorsteherin Hölzner behaupten auf Bürgerfragen nach der Satzung für Altanschliessergebühren:
"Die Satzung brauchen wir nicht erklären, die wird im TAV beschlossen".....und auf weitere Rückfrage:"Die Satzung brauchen wir nicht beschließen, dafür haben wir einen Vertreter Delegiert, der das dort im Abwasserverband beschließt."   (Generalvollmacht erteilet ?)

Es handelt sich um ein deutschlandweites aushebeln aller demokratischen Grundregeln durch die Abwasserzweckverbände!
Möglicherweise brächen in der Vollversammlung der Gemindevertreter Proteste aus, die man im Abwasserzweckverband garnicht haben will; denn schließlich müssten alle Flächen von allen Betrieben und alle Flächen von allen Wohnungsgesellschaften und alle Flächen von jedermann Bescheidet werden....Führt das zwangsläufig zur Landflucht, zur Aufgabe von Betriebsflächen im Osten, zur Ummeldung von Hauptgeschäftssitzen, und schon fließen die Steuereinnahmen in andere Kommunen?....

Wer kann sich noch erinnern?       " gehörlos, blind, sprachlos "


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