Jeder Mieter in jeder Wohnungsgesellschaft
wird die Kosten der Altanschließer-Bescheide
durch Umlagen aus den Nebenkosten mitbezahlen


"es gibt kein niemand mehr"   Es ist zu bezahlen
wie es die gewählten Gemeindevertreter beschlossen....


Wenn alle Eigentümer zahlen müssen;
dann auch alle Bürger,
also auch jeder Mieter
also
darf auch jeder Mieter zum Verwaltungsgericht
und Klagen

Sammelklagen sind in Deutschland unzulässig

Eine Aufteilung der Personenzahl
ist nicht vorgesehen;
es geht lediglich um Flächenbeiträge.

Ob die Kanalisation seit 1950 oder seit 1988 exestiert
spielt nach der jetzigen Rechtssprechung keine Rolle,

es geht lediglich um den Anschluss im Zeitraum vor 1989

Und was halten die "gewählten Vertreter des Volkes"
in unserer neuen Gesellschaft noch für uns bereit ???

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